Sie entwickeln den Fortschritt

Wir schützen Ihre Ideen!

Fr. Dipl.-Biol. Coralie Kodron

Patent- und Markenanwältin, Europäische Marken- und Designanwältin



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+49 (0)6131 - 960660
  • Vertretung internationaler und nationaler Firmen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Markenschutz
  • Gebrauchsmuster
  • Patentanmeldungen
  • Geschmacksmuster
  • Arbeitnehmer-Erfinderrecht
  • Sortenschutz
Arbeitsschwerpunkte:

  • Deutsche, europäische und internationale Markenanmeldungen
  • Deutsche, europäische und internationale Markenstreitverfahren
  • Beratung, Strategie und Recherche in Markenfragen
  • Statusüberprüfung und Kollisionsüberwachung und -gutachten für Marken
  • Anmeldung sowie Beratung und Recherche in Sachen deutscher, europäischer und internationaler Geschmacksmuster (Designschutz)
  • Beratung, Recherche, Analyse und Anmeldung deutscher und internationaler technischer Schutzrechte (Patent und Gebrauchsmuster) in den Bereichen Biotechnologie, Lebensmittelchemie und -technik, Landwirtschaft und Technik des täglichen Lebensbedarfs (IPC Oberklasse A)

Hr. Dipl.-Ing. Andreas G. Mackert

Patent- und Markenanwalt, Europäischer Marken- und Designanwalt

Europäischer Patentanwalt



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+49 (0) 6131 - 960660
  • Vertretung internationaler und nationaler Firmen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Patentanmeldungen und -streitverfahren
  • Gebrauchsmuster
  • Markenschutz
  • Geschmacksmuster
  • Arbeitnehmer-Erfinderrecht
  • Domainrecht
Arbeitsschwerpunkte:

  • Beratung, Recherche, Analyse und Anmeldung deutscher, europäischer und internationaler technischer Schutzrechte (Patent und Gebrauchsmuster) in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Landwirtschaftstechnik und Technik des täglichen Lebensbedarfs (IPC Oberklasse A)
  • Deutsche, europäische und internationale Markenanmeldungen
  • Deutsche, europäische und internationale Markenstreitverfahren
  • Beratung, Strategie und Recherche in Markenfragen
  • Statusüberprüfung und Kollisionsüberwachung und -gutachten für Marken
  • Anmeldung sowie Beratung und Recherche in Sachen deutscher, europäischer und internationaler Geschmacksmuster (Designschutz)




Technikfelder

In folgenden beispielhaft angegebenen Klassen der internationalen Patentklassifikation vertritt oder hat die Kanzlei Rheinpatent Mandanten bei Schutzrechtsanmeldungen vertreten. Es soll Ihnen so lediglich ein Spektrum der Technikfelder der Kanzlei vermittelt werden.

A - Täglicher Lebensbedarf

A01 Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Tierzucht; Jagen; Fallen stellen; Fischfang

A21 Backen; eßbare Teigwaren

A43 Schuhwerk

A44 Kurzwaren; Schmucksachen

A45 Hand- oder Reisegeräte

A47 Möbel; Haushaltsgegenstände oder -Geräte; Kaffeemühlen; Gewürzmühlen; Staubsauger allgemein

A61 Medizin oder Tiermedizin; Hygiene

A63 Sport; Spiele; Volksbelustigungen

B - Arbeitsverfahren und Transportieren

B05 Versprühen oder Zerstäuben allgemein; Aufbringen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein

B07 Trennen fester Stoffe von festen Stoffen; Sortieren

B21 Mechanische Metallbearbeitung ohne wesentliches Zerspanen des Werkstoffs; Stanzen von Metall

B22 Gießerei; Pulvermetallurgie B23 Werkzeugmaschinen; Metallbearbeitung, soweit nicht anderweitig vorgesehen

B25 Handwerkzeuge; tragbare Werkzeuge mit Kraftantrieb; Griffe für Handgeräte; Werkstatteinrichtungen; Manipulatoren

B27 Bearbeiten und Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein

B29 Verarbeitung von Kunststoffen; Verarbeiten von Stoffen in plastischem Zustand allgemein

B60 Fahrzeuge allgemein

B62 Gleislose Landfahrzeuge

B64 Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt

B65 Fördern; Packen; Lagern; Handhaben dünner oder fadenförmiger Werkstoffe

B68 Sattlerei; Polsterei

C - Chemie und Hüttenwesene

C02 Behandlung von Wasser, kommunalem oder industriellem Abwasser oder von Abwasserschlamm

C03 Glas; Mineral- oder Schlackenwolle

C05 Düngemittel; deren Herstellung

C12 Biochemie; Bier; Spirituosen; Wein; Essig; Mikrobiologie; Enzymologie; Mutation oder genetische Techniken

D - Textilien und Papier - Bauwesen, Erdbohren und Bergbau

D01 Natürliche oder künstliche Fäden oder Fasern; Spinnen

D06 Behandlung von Textilien oder dgl.; Waschen; Flexible Materialien, soweit nicht anderweitig vorgesehen

D07 Seile; Kabel, außer elektrische Kabel

E - Bauwesen, Erdbohren und Bergbau

E01 Straßen-, Eisenbahn-, Brückenbau

E02 Wasserbau; Gründungen; Bodenbewegung

E04 Baukonstruktion

E05 Schlösser; Schlüssel; Fenster- oder Türbeschläge

E06 Türen, Fenster, Läden oder Rollblenden allgemein; Leitern

F - Maschinenbau, Beleuchtung, Heizung, Waffen und Sprengen

F01 Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen allgemein; Kraftanlagen allgemein; Dampfkraftmaschinen

F02 Brennkraftmaschinen; mit Heißgas oder Abgasen betriebene Kraftmaschinenanlagen

F16 Maschinenelemente oder -einheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein

F21 Beleuchtung

F28 Wärmetausch allgemein

G - Physik

G01 Messen; Prüfen

G06 Datenverarbeitung; Rechnen; Zählen

G07 Kontrollvorrichtungen

G08 Signalwesen

G09F Signalwesen

G21 Kernphysik; Kerntechnik

H - Elektrotechnik

H02 Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von elektrischer Energie

H04 Elektrische Nachrichtentechnik

H05 Elektrotechnik, soweit nicht anderweitig vorgesehen




Leistungen der Kanzlei

Rechtsberatung



Zunächst stehen wir Ihnen im Rahmen einer ausführlichen Rechtsberatung zur Verfügung, in welcher Ihnen kompetent und Kosten-Nutzen-orientiert ein Überblick über die für Sie in Frage kommenden Schutzrechte für Ihre Erfindung gegeben wird. Selbstverständlich unterliegen der Patentanwalt wie auch seine Mitarbeiter und Kanzleiangestellten der Schweigepflicht. Wir führen auch Vorab-Recherchen nach möglichen bestehenden Schutzrechten Dritter für Sie durch. Für alle Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Bundespatentgericht müssen sich Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung haben, durch einen Patent- oder Rechtsanwalt vertreten lassen.

Anmeldung eines Schutzrechts

Nach Auftragserteilung arbeitet der Patentanwalt im Dialog mit dem Erfinder eine Schutzrechtsanmeldung aus, die anschließend bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. Für Schutzrechtsanmeldungen im Ausland arbeiten wir mit qualifizierten und renommierten Kollegen zusammen. Sämtliche Schutzrechtsanmeldungen durchlaufen zumindest eine formale Amtsprüfung, nach deren Abschluß in der Regel die Eintragung des Schutzrechtes steht. Für Patentanmeldungen ist jedoch vor der Erteilung die Stellung eines Prüfungsantrages notwendig.

Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahren

Im Patenterteilungsverfahren oder im Markeneintragungsverfahren steht Ihnen der Patentanwalt kommentierend zur Seite und formuliert die erforderlichen Eingaben auf Amtsbescheide zur Erlangung eines Schutzrechtes mit für Sie maximal möglichem Schutzumfang.

Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren

Auch nach Erteilung bzw. Eintragung eines Schutzrechts kann Ihr Schutzrecht aufgrund von älteren Rechten Dritter angegriffen werden. Hier analysieren wir für Sie gründlich den Schutzumfang des gegenerischen Schutzrechtes und finden für Sie entweder im Rahmen einer außeramtlichen Einigung oder im Amtsverfahren eine für unseren Mandanten optimales Ergebnis. Die erfolgreiche Verteidigung Ihres Schutzrechtes ist unser oberstes Ziel.

Lizenzvergabe, Verkauf eines Schutzrechts

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Rahmen von Verwertungsfragen z.B. bei der Ausarbeitung und Analyse von Lizenz- oder Kaufverträgen zur Verfügung.

Arbeitnehmererfinder

Auch als Arbeitnehmer sind Sie Träger von Rechten und Pflichten, wenn Sie Erfindungen auf Ihrem Tätigkeitsgebiet machen. Im Gegenzug hat aber auch der Arbeitgeber Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer-Erfinder. Hier stehen wir Ihnen als Patentanwälte in allen Fragen beratend zur Seite.

Schutzrechtsverletzungen

Ihre geschützte Erfindung oder Marke kann durch Dritte nachgeahmt werden, so dass eine Verletzung Ihrer Schutzrechte erfolgt. Möglicherweise verletzen aber auch Sie Schutzrechte Dritter, so dass es zu einem Konflikt mit einer Gegenpartei kommt. Wir stehen Ihnen im Falle von Schutzrechtsverletzungen in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten eng zur Seite und analysieren die Fallkonstellationen sowie die gegnerischen Schutzrechte, damit Sie Ihre Interessen in für Sie optimaler Weise an den ordentlichen Gerichten durchsetzen.

Gebührenüberwachung

Zur fortlaufenden Aufrechterhaltung der Schutzes ist für die meisten Schutzrechte in regelmäßigen Abständen eine Gebühr zu bezahlen. Wir informieren unsere Mandanten rechtzeitig vor Fälligkeit der Gebührenzahlung über die Zahlungsfristen und die Höhe der zu zahlenden Gebühren und übernehmen auch den Gebührentransfer.

Kontakt

Kanzlei Rheinpatent
Kodron & Mackert GbR

Hindenburgplatz 3B
D-55118 Mainz

Öffnungszeiten Büro:
Mo-Do: 9-17 Uhr
Fr.. 9-15 Uhr

T:  049(0)6131-960660
F:  049(0)6131-960662

M: contact@rheinpatent.de

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